Transfermaßnahmen mit Futura

Seit 1999 begleiten wir Betriebsräte und Arbeitgeber bei der Erfüllung von Transfersozialplänen und bei innerbetrieblichen Umstrukturierungsprozessen.

Transfergesellschaft (gemäß § 111 SGB III)

Die Futura organisiert Transfergesellschaften mit den Instrumenten des § 111 SGB III. Wir übernehmen vom Personalabbau bedrohte Beschäftigte für längstens zwölf Monate in ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Kurzarbeit „null“. In dieser Zeit erhalten die Transferbeschäftigten Transferkurzarbeitergeld, eine Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit, sowie in der Regel einen Aufstockungsbetrag, den die Betriebsparteien des abgebenden Unternehmens aushandeln.

Futura Personalentwicklung GmbH organisiert Transfergesellschaften unter dem Dach der Futura Transfer GmbH.

Die Futura Personalentwicklung GmbH und Futura Transfer GmbH sind zertifiziert nach ISO 9001:2015 (Nr. Q-20-24110) und als Träger der Arbeitsförderung nach AZAV zugelassen: Futura Personalentwicklung GmbH Nr. W-20-24110-1 – Futura Transfer GmbH Nr. W-20-24110-2.

Unsere Zertifikate zum Download

Zert_Q Iso 9001
Zert_W_1 Futura PE
Zert_W_2 Futura Transfer

Transferagentur (gemäß § 110 SGB III)

Um eine schnelle Integration der von Entlassung bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, nutzt die Futura die Zeit zwischen Kündigung im Betrieb und Eintritt in die Transfergesellschaft für erste vermittlungsunterstützende Aktivitäten in einem sogenannten Outplacement.

Die Instrumente einer Transfergesellschaft können auch in einer Transferagentur als vermittlungsunterstützende Konzepte genutzt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Transfergesellschaft nicht vorliegen. Dabei liegt hier der Schwerpunkt auf der Bewerbungsberatung und Vermittlungsunterstützung. Neben dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Profiling unterstützen wir Sie mit einem abgestimmten Programm aus Trainings, Beratungs- und Coachingangeboten.

Unsere Dienstleistung beinhaltet zudem

  • die Antragsvorbereitung für die Beantragung von Ko-Finanzierungsmitteln bei der zuständigen Arbeitsagentur (Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen gemäß § 110 SGB III)
  • die Antragsbetreuung und die vorbereitende Abrechnung eines Antrags.

UNSERE ARBEITSWEISE

Im Mittelpunkt steht die/der Transferbeschäftigte 
Wir sind Dienstleisterin im Bewerbungsverfahren

  • Wir informieren alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Entscheidung für oder gegen eine Transfergesellschaft umfassend über Umfang, Ablauf und Inhalt einer Transfergesellschaft.
  • Wir verlieren keine Zeit. Ab dem 1. Tag in der Transfergesellschaft sind alle Transferbeschäftigten eingebunden in Aktivitäten rund um die Arbeitsplatzgewinnung.
  • Wir beraten im Bewerbungsverfahren und unterstützen auf dem Arbeitsmarkt mit Qualifizierungsangeboten, Praktikumsmöglichkeiten und bei der Arbeitsplatzsuche. Die Entscheidung, wohin die Reise gehen soll und welcher Arbeitsplatz der geeignete ist, treffen ausschließlich die Transferbeschäftigten.

Wir bieten Bewerbungsberatung und Vermittlungsunterstützung

  • Wir geben Ihnen zeitgemäße Werkzeuge an die Hand, um eine zu Ihnen passende Bewerbungsstrategie zu entwickeln.
  • Wir begleiten Sie bei der Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt.
  • Wir statten Sie mit den notwendigen Qualifikationen aus, die Ihnen den Weg zu einem neuen Arbeitgeber ebnen.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen ein Qualifikationsprofil, dass uns als Grundlage dient für die Ansprache von potentiellen neuen Arbeitgebern in der Region.
  • Wir verfügen über den Gebrauch gängiger Jobsuchmaschinen hinaus über ein eigenes Netzwerk an Quellen zu Arbeitsmarktinformationen.

Wir organisieren den Transfer vor Ort

Das Projektbüro vor Ort ist Dreh- und Angelpunkt aller Transferaktivitäten. Es dient Ihnen als Arbeitsplatz für alle Transferangelegenheiten. Es ist

  • Anlaufstelle für alle Personalangelegenheiten
  • Servicebüro rund um die Bewerbungsunterstützung
  • Zentrum der Vermittlungsunterstützung
  • der Ort für Informations- und Erfahrungsaustausch.

Die/der Personalverantwortliche im Projektbüro ist Ihre Ansprechperson für die gesamte Transferlaufzeit und unterstützt Sie

  • in allen Fragen Ihrer Beschäftigung in der Transfergesellschaft
  • in allen Fragen des Arbeitsmarktes und
  • bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Die/der Personalverantwortliche berät Sie

  • im Umgang mit Instrumenten des Arbeitsmarktes und
  • im Umgang mit Behörden.

Die/der Personalverantwortliche ist

  • Ansprechpartner*in für Arbeitgeber im Tagespendelbereich und
  • Mittler*in zwischen neuen Arbeitgebern und unseren Beschäftigten.

Wie wir die Prozesse gestalten

  • Wir verstehen unser Handwerk und verfügen über eine breitgefächerte Expertise zu Themen rund um Arbeitsmarkt, Gesundheit und Sozialversicherungsfragen.
  • Unser Berater*innenteam und unsere Personalverantwortlichen ergänzen sich in der Beratungs- und Betreuungsarbeit durch ihre vielfältigen Berufshintergründe.
  • Wir erstellen eine genaue Kalkulation der Transfergesellschaft, die alle Daten eines Sozialplanes aufnimmt und Transparenz herstellt über die Kostenentstehung.
  • Wir verfügen über ein gründliches Controlling der Mittelflüsse während der Transferzeit und können jederzeit Auskunft geben über den aktuellen Stand der Mittelverwendung.
  • Zentrale Managementprozesse einer Transfergesellschaft werden zentral gesteuert und belasten nicht die Beratungs- und Unterstützungsarbeit im Projektbüro.

    Bewerbungsberatung: https://futura-pe.de/bewerbungsberatung/